Die AOK informiert: Auch nach dem 01. Januar 2017 werden noch alte Verrodnungsvordrucke akzeptiert

AOK: Verordnung von Heilmitteln

Die Vordrucke für die Verordnung von Heilmitteln (Muster 13, 14 und 18) ändern sich zum 1. Januar 2017. Sie enthalten dann ein zweites Feld für den ICD-10-Code.

Die Änderung der Vordrucke steht im Zusammenhang mit einer Neufassung der Diagnoseliste der bundeseinheitlichen Praxisbesonderheiten für Heilmittel. Die Liste heißt ab 2017 „besondere Verordnungsbedarfe“. Sie sieht zur Berücksichtigung der Heilmittelverordnung als „besonderer Verordnungsbedarf“ teilweise einen zweiten ICD-10-Code vor. Die neuen Vordrucke ersetzen ab 2017 die bisherigen, die dann ihre Gültigkeit verlieren.

Im Rahmen der Abrechnung zur Heilmittelerbringer werden die alten Verordnungsmuster 13,14 und 18 jedoch auch im neuen Jahr akzeptiert, sofern sie ansonsten den Anforderungen der Heilmittel-Richtlinie entsprechen. Diese sehen unter anderem die Angabe einer konkreten Diagnose vor. Hierfür können entweder ein oder mehrere ICD-10-GM-Codes genutzt werden; die schriftliche Angabe bleibt ebenfalls möglich.

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Info-M Mitglieder Nr. 47/2016 vom 11.07.2016

DAK: Abrechnung von Leistungen der Heilmittelversorgung – Beachtung der
12-Wochen-Frist – Abrechnungstipps auf www.dak.de

Per 11.07.16 erreichte uns das Schreiben der DAK zum o.g. Thema. Die Details bzw. Hinweise und Tipps der DAK entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage.

Hinweis: Der Download ist nur für Mitglieder möglich (Anmeldung erforderlich)

Info M 2016-47

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Info-M Mitglieder Nr. 46/2016 vom 06.07.2016

PKV: Probleme bei der Erstattung von Leistungen des Physio_HP

Die privaten Krankenversicherer bieten viele Tarife an, in denen die Leistungen von Heilpraktikern erstattet
werden. Nach Auskunft der DKV sehen mindestens 90 Prozent der Tarife, die die Erstattung für Heilpraktiker-
Leistungen enthalten, lediglich die Erstattung für die Leistungen des „normalen Heilpraktikers“ vor. Die
Leistungen von Heilpraktikern auf dem Gebiet der Physiotherapie werden nur von sehr wenigen Tarifen
erfasst. Es handelt sich dabei um junge Tarife, die nach 2009 (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu
Physio-HP) auf den Markt gebracht wurden.
Bei privatversicherten Kunden, die die Leistungen des Physio-HP im Direktzugang in Anspruch nehmen
wollen, sollte man darüber aufklären, dass die Erstattung dieser Leistungen durch die private Krankenversicherung
zu 90 % fraglich ist. Der Versicherte kann dann ggf. vorab mit seiner Versicherung klären, wie es
mit der Erstattung aussieht. Bei Abklärung vor Behandlungsbeginn ergibt sich bei manchen Krankenversicherungen
auch die Chance auf Einzelfallentscheidungen zugunsten einer Erstattung der Leistungen des
Physio-HP.

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Information für unsere Mitglieder 2016-42

Meerwasser = Medizinprodukt – Urteil des VG Köln Az. 7 K 2347/14

Ausgerechnet das Verwaltungsgericht Köln hatte über einen Rechtsstreit zu entscheiden, der sich um die Frage drehte, ob aufbereitetes Meerwasser als Arzneimittel oder als Medizinprodukt einzustufen sei.

Für Anbieter ortsgebundener Heilmittel könnten die leitenden Argumentationen von Interesse sein. Das Urteil finden Sie in der Anlage.

Hinweis: Der Download ist nur für Mitglieder möglich (Anmeldung erforderlich)

Info M 2016-42

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Information für unsere Mitglieder 2016-40

VDB zum Positionspapier des GKV-SpV vom 08.06.2016
20 JAHRE „PREISDUMPING“ SIND GENUG! ENTKOPPELUNG JETZT!

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Info M 2016-40

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Information für unsere Mitglieder 2016-39

Süddeutsche Zeitung: Physiotherapeuten sollen mehr Geld bekommen –
und mehr Verantwortung
Im beigefügten Artikel der Süddeutschen Zeitung wird geschildert, wie die große Koalition
die Situation der Heilmittelerbringer verbessern will (s. Anlage).

Hinweis: Der Download ist nur für Mitglieder möglich (Anmeldung erforderlich)

Info M 2016-39

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Information für unsere Mitglieder 2016-37

Versorgung mit Heilmitteln in den vom Hochwasser betroffenen Gebieten

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Info M 2016-37

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Information für unsere Mitglieder 2016-31

Bundespolizei-Heilfürsorgeverordnung (BPolHfV): Neue Regelung seit 01.07.2014

Aufgrund einer Mitgliedsanfrage wird diese Info an alle Landesverbände zwecks Weiterleitung an alle
VDB-Mitglieder übersandt.

Hinweis: Der Download ist nur für Mitglieder möglich (Anmeldung erforderlich)

Info M 2016-31

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Information für unsere Mitglieder 2016-29

Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit (BA): Physiotherapeut/in

Der Link auf den Entgeltatlas der BA für die Berufsgruppe Physiotherapeut/in ist hochinteressant, statistisch untermauert durch Angaben in Stellenangeboten sowie den wenigen Meldungen als arbeitslos bzw. arbeitssuchend:

Hier der Link:
Entgeltatlas Arbeitsagentur (Externer Link)

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Zukunft Ausbildung – T + P Sonderdruck

Der VDB-Physiotherapieverband fordert Reform der Ausbildungen zu den Berufen Physiotherapeut/in und Masseur/in u. med. Bademeister/in

VDB Ausbildungsreform Sonderdruck

Ausgangssituation

Die Ausbildungs – und Prüfungsverordnung (APrVO) des Bundes aus dem Jahr 1994 für die Ausbildungen der Berufe Physiotherapeut sowie Masseur und med. Bademeister nach dem Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie (MPhG) des Bundes vom 26. Mai 1994 (BGBl. I S. 2515) bedarf einer Anpassung an die fachlichen, didaktischen und beruflichen Entwicklungen der zurückliegenden zwei Jahrzehnte.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die nötigen Reformen können durch den Deutschen Bundestag geschaffen werden. Danach wäre der Verordnungsgeber
das Bundesministerium für Gesundheit im Benehmen mit dem Bundesministerium f. Bildung u. Wissenschaft mit Zustimmung des Bundesrates mit der Änderung der APrVO am Zug.

Die anstehende Neuordnung der Ausbildungen zu den Berufen Physiotherapeut und Masseur und med. Bademeister muss Antworten finden auf bereits absehbare künftige Anforderungen durch zunehmende Delegation und gegebenenfalls auch Substitution ärztlicher Leistungen.
Die Ausbildung muss daher künftig
die Fähigkeiten zur Anamnese und zum eigenständigen Befund auf dem Gebiet der Physiotherapie sowie der Physikalischen Therapie vermitteln, inklusive der Befähigung zur Erkennung der Grenzen des eigenen Tätigkeitsfeldes.
Der Überarbeitung bedürfen sowohl die Inhalte als auch die Gliederung der derzeit geltenden Ausbildungs- und Prüfungsverordnung.
Der Aufbau soll künftig nicht mehr einer Orientierung an Behandlungstechniken folgen, sondern einer Unterteilung in Lernfelder.

Probleme beider Berufsgruppen

Der Brutto-Durchschnittsverdienst von Physiotherapeuten lag brutto 1990 bei 1.910 Euro, 2008 bei 2.230, inflationsbedingt ergibt sich daraus ein Minus von 20 Prozent. Ursache sind die geringen Leistungsvergütungen der Gesetzlichen Krankenkassen. Die Masseure liegen noch etwas darunter.
In Westdeutschland liegt das Einstiegsgehalt der Physiotherapeuten bei 1.650 Euro, in den neuen Bundesländern bei gut 1.450 Euro, was bei Vollzeit nur minimal über dem Mindestlohn liegt. Hinzu kommt immer mehr Bürokratie im System der GKV die Zeit hierfür fehlt für die Patienten.
Der Fachkräftemangel ist bereits Realität: schon heute erhalten viele Praxen auf ihre Stellenausschreibungen kaum mehr geeignete Bewerbungen. Die Schülerzahlen gehen zurück.

Die Folge ist ein dramatisch zunehmender Fachkräftemangel, der ab 2020 die Versorgung in der Fläche gefährden kann.
Die sogenannten Zertifikate verschärfen die Situation im System der GKV zusätzlich. Manuelle Lymphdrainage, Manuelle Therapie, Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage und Krankengymnastik am Gerät machten 2014 bei der GVK einen Umsatzanteil von 41,50 % aus.
Obwohl diese Therapieformen bereits in vielen Schulen unterrichtet werden, müssen sich die Absolventen der Ausbildung über Jahre hinweg aus eigener Tasche fortbilden, bis sie die Ansprüche des Arbeitsmarktes erfüllen. Die Ausbildungen werden so entwertet.

Im Hinblick auf die Ausbildung zum/zur Physiotherapeuten/in hält der Wissenschaftsrat eine Akademisierungsquote von 10 bis 20 Prozent für ausreichend. Eine komplette Akademisierung würde den Fachkräftemangel zusätzlich verschärfen, weil sich Realschüler nicht mehr direkt für die Ausbildung zum/zur Physiotherapeuten/in bewerben könnten.

Lösungsvorschläge des VDB-Physiotherapieverbandes im Überblick

Deshalb fordert der VDB

  • Erhalt der Fachschulausbildungen Physiotherapeut/in (3 Jahre) und Masseur/in u. med. Bm./in (2 Jahre)
  • Gliederung der APrVO nach Lernfeldern
  • Berufsrechtlich abgesicherter Direktzugang des Patienten zum Therapeuten ohne ärztliche Verordnung
  • Integration der Zertifikate in die Ausbildungen
  • Stärkung des Praxisbezugs und der Fähigkeiten zur Behandlung
  • Verteilung des Prüfungsstoffes auf das Abschlussexamen und eine neu einzuführende Zwischenprüfung
  • erhöhte Qualifikationsanforderungen an die Lehrkräfte

Lesen Sie mehr dazu im Sonderteil aus Therapie+Praxis 5-2015, im Format PDF zum Download.

Quelle: VDB-Physiotherapieverband Bundesverband

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