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Info-M Mitglieder Nr. 46/2016 vom 06.07.2016

PKV: Probleme bei der Erstattung von Leistungen des Physio_HP

Die privaten Krankenversicherer bieten viele Tarife an, in denen die Leistungen von Heilpraktikern erstattet
werden. Nach Auskunft der DKV sehen mindestens 90 Prozent der Tarife, die die Erstattung für Heilpraktiker-
Leistungen enthalten, lediglich die Erstattung für die Leistungen des „normalen Heilpraktikers“ vor. Die
Leistungen von Heilpraktikern auf dem Gebiet der Physiotherapie werden nur von sehr wenigen Tarifen
erfasst. Es handelt sich dabei um junge Tarife, die nach 2009 (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu
Physio-HP) auf den Markt gebracht wurden.
Bei privatversicherten Kunden, die die Leistungen des Physio-HP im Direktzugang in Anspruch nehmen
wollen, sollte man darüber aufklären, dass die Erstattung dieser Leistungen durch die private Krankenversicherung
zu 90 % fraglich ist. Der Versicherte kann dann ggf. vorab mit seiner Versicherung klären, wie es
mit der Erstattung aussieht. Bei Abklärung vor Behandlungsbeginn ergibt sich bei manchen Krankenversicherungen
auch die Chance auf Einzelfallentscheidungen zugunsten einer Erstattung der Leistungen des
Physio-HP.

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