«

Die AOK informiert: Auch nach dem 01. Januar 2017 werden noch alte Verrodnungsvordrucke akzeptiert

AOK: Verordnung von Heilmitteln

Die Vordrucke für die Verordnung von Heilmitteln (Muster 13, 14 und 18) ändern sich zum 1. Januar 2017. Sie enthalten dann ein zweites Feld für den ICD-10-Code.

Die Änderung der Vordrucke steht im Zusammenhang mit einer Neufassung der Diagnoseliste der bundeseinheitlichen Praxisbesonderheiten für Heilmittel. Die Liste heißt ab 2017 „besondere Verordnungsbedarfe“. Sie sieht zur Berücksichtigung der Heilmittelverordnung als „besonderer Verordnungsbedarf“ teilweise einen zweiten ICD-10-Code vor. Die neuen Vordrucke ersetzen ab 2017 die bisherigen, die dann ihre Gültigkeit verlieren.

Im Rahmen der Abrechnung zur Heilmittelerbringer werden die alten Verordnungsmuster 13,14 und 18 jedoch auch im neuen Jahr akzeptiert, sofern sie ansonsten den Anforderungen der Heilmittel-Richtlinie entsprechen. Diese sehen unter anderem die Angabe einer konkreten Diagnose vor. Hierfür können entweder ein oder mehrere ICD-10-GM-Codes genutzt werden; die schriftliche Angabe bleibt ebenfalls möglich.

Permanentlink zu diesem Beitrag: https://lv-he.vdb-physiotherapieverband.de/?p=346